Donnerstag, 27. Februar 2020

Gesetzesänderung: Kleinunternehmergrenze auf 22.000 € erhöht

Die Umsatzsteuer wird von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler*innen eingenommen und an das Finanzamt abgeführt. Jährlich muss eine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden, die mit bürokratischem Aufwand verbunden ist. Als Kleinunternehmer*in muss laut §19 im Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" ist daher vor allem für neugegründete und nebenberufliche Unternehmen und eine große Erleichterung, da Bürokratie- und Buchhaltungshürden deutlich reduziert werden.


Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen betrug bisher 17.500 € pro Jahr. Zum 01.01.2020 wurde die Grenze jedoch im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes III auf 22.000 € jährlich angehoben. Das bedeutet, dass mehr Unternehmen als zuvor die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können. Von der Befreiung profitieren zusätzlich deutschlandweit ca.18.400 Unternehmen.

Weitere Informationen: Existenzgründungsportal des BMWi

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