Donnerstag, 26. März 2020

Sofortunterstützung für von Corona betroffene Unternehmen

Viele Menschen und Unternehmen in unterschiedlichen Berufen und Branchen stehen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor einer existenziellen Krise. Im Folgenden werden die Sofortunterstützungen der Länder Berlin und Brandenburg, sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erläutert.

Unterstützung für Berliner Unternehmen – Soforthilfe der IBB


Mit dem Soforthilfe-Paket I richtet sich die IBB an kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU gemäß der Definition der EU) mit Liquiditätsengpässen, die in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sind. Diese Unternehmen werden mit zinslosen Darlehen von bis zu 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt.

Mit dem Soforthilfe-Paket II richtet sich die IBB an gewerbliche Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, sowie Angehörige Freier Berufe mit Betriebstätte bzw. Sitz in Berlin. Für solche Unterhemen wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 EUR gewährt.

Weitere Informationen zu beiden Unterstützungsangeboten: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html


Soforthilfe Corona Brandenburg (ILB)


Das Sofortprogramm des Landes Brandenburg soll gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten. Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt. Diese kann von Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen beantragt werden, die eine Betriebs- und Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) gestaffelt und beträgt in Abhängigkeit des erklärten Schadens:
  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

Mehr Informationen: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/


Sofortmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Unter dem Namen “Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ bietet das BMWi unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten an.

Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) gestaffelt und beträgt:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: Bis 9.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate
  • Bis zu 10 Beschäftigte: Bis 15.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate 

Seit dem 23.03.2020 gilt des Weiteren das „KfW Sonderprogramm 2020“. Es steht kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. EUR schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 % bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.

Weitere Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=8

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